Können Hausverwaltungen und Privatverkäufer werben?
Ja. Hausverwaltungen können Mietobjekte oder Dienstleistungen bewerben, Privatverkäufer eine Immobilie direkt. Sie bleiben für die örtlichen Pflichten zu Inseraten, Zulassung, Pflichtangaben und Verbraucherschutz verantwortlich.

